Ihre Rechte als Verbraucher in der EU
Als Verbraucherin oder Verbraucher in der Europäischen Union sind Sie gesetzlich geschützt. Bei mangelhaften Waren haben Sie Anspruch auf kostenlose Abhilfe – mindestens zwei Jahre lang.
Offizielles EU-Dokument
Deutsch
Dieses Dokument in Ihrer Sprache:
Was tun, wenn Sie mangelhafte Ware erhalten haben?
1
Verkäufer kontaktieren
Melden Sie das Problem so bald wie möglich direkt beim Verkäufer. Je früher, desto besser – das Gewährleistungsrecht greift ab Lieferzeitpunkt.
2
Kaufnachweis bereithalten
Halten Sie Ihre Bestellbestätigung, Rechnung oder einen Kontoauszug bereit. Der Kaufnachweis belegt Datum und Kaufpreis.
3
Abhilfe verlangen
Sie haben Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In bestimmten Fällen auch auf Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises.