Ihre Rechte als Verbraucher in der EU

Als Verbraucherin oder Verbraucher in der Europäischen Union sind Sie gesetzlich geschützt. Bei mangelhaften Waren haben Sie Anspruch auf kostenlose Abhilfe – mindestens zwei Jahre lang.

Was tun, wenn Sie mangelhafte Ware erhalten haben?

Verkäufer kontaktieren

Melden Sie das Problem so bald wie möglich direkt beim Verkäufer. Je früher, desto besser – das Gewährleistungsrecht greift ab Lieferzeitpunkt.

Kaufnachweis bereithalten

Halten Sie Ihre Bestellbestätigung, Rechnung oder einen Kontoauszug bereit. Der Kaufnachweis belegt Datum und Kaufpreis.

Abhilfe verlangen

Sie haben Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In bestimmten Fällen auch auf Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises.